DELIAM UG (haftungsbeschränkt)  Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung


August 2026

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DELIAM UG (haftungsbeschränkt) · Wandsbeker Stieg 27 · 22087 Hamburg

Geschäftsführer: Saman Babaei · HRB 199623 · Amtsgericht Hamburg

USt-IdNr. DE450802617 · HWK 1248509

Fassung: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen

zwischen der DELIAM UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen

Auftraggeber.

1.2 Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14

BGB. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen, gehen diese vor.

1.3 Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen und erbrachten Leistungen, insbesondere

auf Renovierung, Maler- und Spachtelarbeiten, Innenausbau und Instandsetzung, Bodenverlegearbeiten, Reinigungsleistungen,

Entrümpelung und Wohnungsauflösung, Umzug und Möbeltransport, Hausmeister- und Objektservice, Wohnungsübergaben

sowie Immobilienservice im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten.

1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht

Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.5 Diese AGB gelten für künftige Verträge zwischen den Parteien, soweit sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden

und keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

§ 2 Rangfolge der Vertragsunterlagen

2.1 Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht: (1)

individuelle Vertragsabreden, (2) individueller Vertrag einschließlich Leistungsbeschreibung, (3) schriftliche Nachträge und

Änderungsvereinbarungen, (4) Angebot bzw. Auftragsbestätigung, (5) diese AGB.

2.2 Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher

Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 3 Unternehmensangaben

3.1 Auftragnehmer ist die DELIAM UG (haftungsbeschränkt), Wandsbeker Stieg 27, 22087 Hamburg, vertreten durch den

Geschäftsführer Herrn Saman Babaei.

3.2 Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 199623. USt-IdNr.: DE450802617. HWK-Nummer: 1248509.

3.3 Kontaktdaten: Telefon 040 28283225, Mobil 0176 62024674, E-Mail info.deliam@web.de.

3.4 Soweit der Auftragnehmer Tätigkeiten nach § 34c GewO ausübt, erfolgt dies ausschließlich im Umfang der jeweils erteilten

Erlaubnis und unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

4.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet

sind.

4.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots und Bestätigung des Auftragnehmers oder, sofern vereinbart, durch

Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande. E-Mail und sonstige Textform genügen, soweit gesetzlich nichts

Strengeres vorgeschrieben ist.

4.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung bzw. das bestätigte Angebot.

Der konkrete Preis und Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag.

4.4 Bei Verbraucherverträgen gilt das Werkvertrags- bzw. Dienstvertragsrecht des BGB. Die VOB/B wird nur bei ausdrücklicher

und gesonderter Vereinbarung Vertragsbestandteil.

4.5 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 5 Leistungsumfang – Allgemeines

5.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik bzw.

des jeweiligen Handwerks.

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5.2 Nur schriftlich vereinbarte Leistungen sind Bestandteil des Auftrags.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und Fachbetriebe einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung

gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.

5.4 Der Auftragnehmer entscheidet im Rahmen eines vereinbarten Festpreises über den konkreten Personaleinsatz, soweit

nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 6 Leistungsumfang – Renovierung und Malerarbeiten

6.1 Maler- und Renovierungsarbeiten umfassen den im Angebot beschriebenen Anstrich sowie die ausdrücklich vereinbarten

Spachtel-, Ausbesserungs- und Instandsetzungsarbeiten.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht enthalten: vollständige Tapetenentfernung, umfassende

Untergrundsanierung, Schimmelbehandlung, besondere Grundierungen, Gerüststellung sowie Deckenanstriche.

6.3 Anzahl der Anstriche, Farbton, Materialqualität und Spachtelgrad richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung.

Handelsübliche Abweichungen in Deckskraft und Farbton stellen keinen Mangel dar.

§ 7 Leistungsumfang – Bodenarbeiten

7.1 Bodenverlegearbeiten setzen einen geeigneten, trockenen und tragfähigen Untergrund voraus.

7.2 Untergrundvorbereitungen, Entfernung und Entsorgung alter Beläge, Anpassungsarbeiten sowie Sockelleisten sind nur bei

ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.

7.3 Bei Angebotsabgabe nicht erkennbare Feuchtigkeit, Unebenheiten oder nicht tragfähige Untergründe können zu Nachträgen

führen.

§ 8 Leistungsumfang – Reinigungsleistungen

8.1 Reinigungsleistungen beziehen sich auf den vereinbarten Leistungsumfang und den erkennbaren Verschmutzungsgrad.

8.2 Hartnäckige Verschmutzungen, Abnutzungen oder Schäden, die durch übliche Reinigung nicht vollständig entfernbar sind,

begründen keinen Mangel.

8.3 Empfindliche Oberflächen sind vom Auftraggeber vor Beginn mitzuteilen. Fensterreinigung umfasst die vereinbarten Seiten

und Rahmen, soweit nicht anders bestimmt.

§ 9 Leistungsumfang – Entrümpelung und Wohnungsauflösung

9.1 Die Entrümpelung umfasst Ausräumen, Sortieren und Abtransport freigegebener Gegenstände im vereinbarten Umfang

sowie deren Übergabe an geeignete Entsorgungs- oder Verwertungswege.

9.2 Die Entsorgung umfasst übliche Haushaltsgegenstände und haushaltsübliche Mengen im Rahmen des bei Angebotsabgabe

erkennbaren Umfangs. Außergewöhnliche Mengen oder besondere Anforderungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

9.3 Gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, Chemikalien) werden nicht übernommen. Elektroaltgeräte und Batterien/Akkus werden nur

über zugelassene Wege und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung behandelt.

§ 10 Leistungsumfang – Umzug und Transport

10.1 Umzugsleistungen umfassen den schriftlich vereinbarten Transportumfang einschließlich vereinbarter Demontage-,

Montage- und Verpackungsleistungen.

10.2 Angaben zu Stockwerk, Aufzug, Zugangswegen und Einschränkungen hat der Auftraggeber zutreffend mitzuteilen.

Halteverbotszonen sind gesondert zu regeln.

10.3 Besonders schwere, sperrige oder empfindliche Gegenstände sind vorab anzugeben.

§ 11 Leistungsumfang – Hausmeister-, Objekt- und Immobilienservice

11.1 Hausmeister- und Objektservice umfassen die im Einzelauftrag beschriebenen, rechtlich zulässigen Leistungen (z. B.

Kontrollgänge, Schlüsselservice, Übergaben, Koordination von Handwerkern).

11.2 Zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten werden nur ausgeführt, soweit die hierfür erforderlichen rechtlichen

Voraussetzungen erfüllt sind.

11.3 Immobilienservice und Tätigkeiten nach § 34c GewO erfolgen ausschließlich im Rahmen der erteilten Erlaubnis und der

jeweiligen gesonderten Vereinbarung. Diese AGB ersetzen keinen erforderlichen Makler- oder Verwaltervertrag.

§ 12 Nicht enthaltene Leistungen

12.1 Nicht Vertragsbestandteil sind insbesondere Leistungen ohne schriftliche Vereinbarung, Entsorgung gefährlicher Abfälle

ohne gesonderte Beauftragung, Statik- und Tragwerksplanungen, behördliche Genehmigungen sowie Gerüststellung ohne

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Vereinbarung.

12.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Gegenstände zu übernehmen oder zu entsorgen, deren Behandlung gegen

abfallrechtliche Vorschriften verstoßen würde.

§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

13.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Arbeitsbereiche rechtzeitig zugänglich, weitgehend freigeräumt und geeignet sind.

13.2 Strom und Wasser sind in erforderlichem Umfang bereitzustellen. Schlüssel und Zugangscodes sind rechtzeitig zu

übergeben.

13.3 Vorschäden, Feuchtigkeit, Schimmel, besondere Untergründe, Leitungsverläufe und Gefahrstoffverdacht sind

unaufgefordert mitzuteilen.

13.4 Persönliche Gegenstände und empfindliche Einrichtungen sind vom Auftraggeber zu schützen oder zu entfernen, soweit

nicht anders vereinbart.

13.5 Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen Dritter holt der Auftraggeber rechtzeitig ein.

13.6 Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten kann der Auftragnehmer angemessene Entschädigung verlangen sowie Termine

und Kosten anpassen (§ 642 BGB). Wartezeiten und Mehrfahrten können gesondert berechnet werden.

§ 14 Preise und Preisarten

14.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive

gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der konkrete Preis und der Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen

Angebot bzw. Einzelvertrag; diese AGB ersetzen das Angebot nicht.

14.2 Preise können als Festpreis, Einheitspreis, Stundenlohn oder nach Aufwand vereinbart werden.

14.3 Ein Festpreis gilt ausschließlich für den schriftlich beschriebenen Leistungsumfang und nicht für eine bestimmte Anzahl von

Stunden oder Tagen.

14.4 Anfahrtspauschalen, Mindestauftragswerte und Entsorgungskosten werden, soweit vereinbart, im Angebot ausgewiesen.

14.5 Eine Preisanpassung nach Vertragsschluss erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde oder

gesetzlich zulässig ist. Ein vereinbarter Festpreis bleibt grundsätzlich unverändert. Die Gültigkeitsdauer von Angeboten ergibt

sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 15 Kostenvoranschlag

15.1 Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15.2 Weicht der tatsächliche Aufwand aus bei Angebotsabgabe nicht erkennbaren Gründen erheblich ab, informiert der

Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung zu einem Nachtrag ein.

15.3 Eine generelle Befugnis zur beliebigen Überschreitung von Kostenvoranschlägen besteht nicht.

§ 16 Zusatzleistungen und Nachträge

16.1 Zusatzleistungen und Nachträge werden grundsätzlich erst nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung des

Auftraggebers ausgeführt und gesondert berechnet.

16.2 In dringenden Fällen, in denen zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens eine sofortige Maßnahme

erforderlich ist, darf der Auftragnehmer die zur Schadensbegrenzung erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen. Der

Auftraggeber wird hierüber unverzüglich in Textform informiert. Weitergehende Zusatzleistungen bedürfen grundsätzlich einer

gesonderten Vereinbarung.

16.3 Typische Nachtragssachverhalte sind nicht erkennbare Untergrundschäden, zusätzliche Spachtel- oder

Sanierungsarbeiten, Entsorgung außergewöhnlicher Mengen sowie Maßnahmen aufgrund von Gefahrstoffen.

§ 17 Termine und Ausführungsfristen

17.1 Angegebene Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, voraussichtliche Termine.

17.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (Lieferengpässe, extreme

Wetterverhältnisse, behördliche Maßnahmen, fehlende Mitwirkung) verlängern Fristen angemessen.

17.3 Wird die Durchführung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, soweit

gesetzlich zulässig. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 18 Anfahrt, Wartezeiten und Mindestauftrag

18.1 Anfahrtspauschalen und Mindestauftragswerte gelten nur, soweit im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart.

18.2 Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können nach angemessener Karenzzeit gesondert berechnet werden.

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18.3 Vom Auftragnehmer zu vertretende Wartezeiten und Pausen werden nicht zu Lasten des Auftraggebers berechnet.

§ 19 Material

19.1 Art und Qualität gestellten Materials richten sich nach der Vereinbarung.

19.2 Handelsübliche Farb- und Chargenabweichungen sowie natürliche Abweichungen bei Naturmaterialien stellen keinen

Mangel dar.

19.3 Vom Auftraggeber gestelltes Material liegt hinsichtlich Eignung und Mängelfreiheit in dessen Verantwortung, soweit nicht

anders vereinbart.

§ 20 Eigentumsvorbehalt

20.1 Soweit der Auftragnehmer bewegliche Waren oder Materialien liefert, die nicht bestimmungsgemäß mit einem Bauwerk

verbunden oder verarbeitet werden, bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer, soweit gesetzlich

zulässig und vereinbart.

20.2 Für bestimmungsgemäß eingebaute oder verarbeitete Materialien gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 21 Schutz von Eigentum und Einrichtungen

21.1 Der Auftraggeber ist für den Schutz persönlicher Gegenstände und empfindlicher Einrichtungen verantwortlich, soweit nicht

ausdrücklich Schutzmaßnahmen vereinbart wurden.

21.2 Bereits vorhandene Vorschäden sollen vor Beginn dokumentiert werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für bei Beginn

vorhandene Schäden, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.

§ 22 Schlüssel und Zugang

22.1 Der Auftraggeber übergibt erforderliche Schlüssel und Zugangscodes rechtzeitig. Über Übergabe und Rückgabe kann ein

Vermerk erstellt werden.

22.2 Bei Verlust übergebener Schlüssel gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Ein automatischer Schlossersatz ist nicht

geschuldet, soweit nicht vereinbart.

§ 23 Dokumentation und Fotos

23.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorher- und Nachher-Fotos der Arbeitsbereiche zur Qualitäts- und Mängelsicherung

anzufertigen.

23.2 Eine Verwendung der Aufnahmen zu Werbe-, Referenz- oder Präsentationszwecken erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung

des Auftraggebers. Personenbezogene Aufnahmen werden nur auf Grundlage einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage

verwendet.

§ 24 Abnahme

24.1 Nach Fertigstellung findet eine Abnahme statt. Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden.

24.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

24.3 Die Vergütung wird nach den gesetzlichen Vorschriften fällig, insbesondere nach § 641 BGB, soweit nichts Abweichendes

wirksam vereinbart wurde.

24.4 Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen

Hinweis- und Formerfordernisse beachtet.

§ 25 Mängelanzeige

25.1 Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah in Textform mitzuteilen, damit eine zügige Prüfung

und Nacherfüllung ermöglicht wird.

25.2 Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

25.3 Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.

§ 26 Nacherfüllung und Mängelrechte

26.1 Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nach Wahl des Auftragnehmers durch

Nachbesserung oder Neuherstellung, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

26.2 Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

26.3 Vertragliche Einschränkungen gelten nur, soweit gesetzlich zulässig und nicht unangemessen benachteiligend (§§ 307 ff.

BGB).

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§ 27 Gewährleistungsfristen

27.1 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

27.2 Für Bauwerke und Arbeiten an Bauwerken gelten die gesetzlichen Sonderfristen. Arglistig verschwiegene Mängel

unterliegen den gesetzlichen Sonderregelungen.

§ 28 Haftung – Grundsatz

28.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

28.2 Ebenso unbeschränkt haftet er für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

28.3 Unberührt bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

§ 29 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

29.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)

und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

29.2 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 30 Haftung – besondere Fälle

30.1 Die Haftung für bereits vorhandene Vorschäden, nicht kenntlich gemachte Leitungen sowie vom Auftraggeber gestelltes

Material ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, soweit diese Umstände bei Anwendung der im konkreten Auftrag

geschuldeten Sorgfalt nicht erkennbar waren und den Auftragnehmer kein eigenes Verschulden trifft.

30.2 Für Schäden durch Dritte, Tiere oder Eingriffe des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihn kein eigenes

Verschulden trifft.

30.3 Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 31 Gefahrstoffe (Schimmel, Asbest, Chemikalien)

31.1 Werden während der Ausführung Gefahrstoffe oder ein begründeter Verdacht festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt,

die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen.

31.2 Die weitere Vorgehensweise wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mehrkosten und Verzögerungen sind nicht

Bestandteil eines ursprünglichen Festpreises, soweit der Umstand bei Angebotsabgabe nicht erkennbar war.

31.3 Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgt erst nach Klärung der Gefährdungslage und, soweit erforderlich, nach Vorlage

geeigneter Nachweise bzw. Freigaben.

31.4 Genehmigungspflichtige oder gefährliche Abfälle werden ohne entsprechende Vereinbarung und Eignung nicht

übernommen.

§ 32 Zahlungsbedingungen

32.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

32.2 Zahlung per Überweisung, Karte oder – nach Vereinbarung – bar.

32.3 Elektronische Rechnungsstellung per E-Mail/PDF ist zulässig, soweit nicht widersprochen wird.

32.4 Vereinbarte Abschlagszahlungen werden nach Maßgabe des jeweiligen Zahlungsplans und der gesetzlichen Vorschriften

fällig.

§ 33 Abschlagszahlungen

33.1 Bei größeren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart

werden (§ 632a BGB).

33.2 Bei Verbraucherbauverträgen gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen des § 650m BGB. Insbesondere werden

gesetzliche Höchstgrenzen für Abschlagszahlungen sowie die gesetzlich vorgesehene Sicherheit zugunsten des Verbrauchers

eingehalten.

§ 34 Zahlungsverzug

34.1 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen.

34.2 Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet. Erforderliche Mahnkosten können soweit gesetzlich zulässig

geltend gemacht werden.

34.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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§ 35 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

35.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt

ist. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

35.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.

§ 36 Kündigung und Stornierung durch den Auftraggeber

36.1 Die gesetzlichen Kündigungs- und Vergütungsregelungen bleiben unberührt.

36.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber werden die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen,

bestellte oder nicht mehr stornierbare Materialien sowie sonstige nachweislich entstandene Aufwendungen nach Maßgabe der

gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

36.3 Soweit ein Werkvertrag vorliegt, gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen des § 648 BGB. Dem Auftraggeber

bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw.

Vergütungsanspruch entstanden ist.

§ 37 Kündigung durch den Auftragnehmer

37.1 Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug,

schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, unzumutbaren oder gefährlichen Arbeitsbedingungen, wesentlichen

Falschinformationen oder rechtswidrigen Verlangen.

37.2 Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 38 Widerrufsrecht für Verbraucher

38.1 Sofern der Vertrag unter den Voraussetzungen des Fernabsatzrechts oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen

wird, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

38.2 Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die dem

Verbraucher rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sind.

38.3 In den gesetzlich vorgesehenen Fällen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, insbesondere nach vollständiger

Leistungserbringung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 39 Sofortiger Leistungsbeginn

39.1 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, erfolgt dies nur nach

vorheriger Information und Bestätigung in Textform unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

39.2 In diesem Fall hat der Verbraucher den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu einem etwaigen Widerruf erbrachten

Leistungen entspricht.

§ 40 Verbraucherbauverträge

40.1 Soweit ein Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen eines Verbraucherbauvertrags gemäß § 650i BGB erfüllt, gelten die

hierfür zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

40.2 Die erforderlichen vorvertraglichen Informationen, die Baubeschreibung, die Formanforderungen, das Widerrufsrecht sowie

die gesetzlichen Regelungen über Abschlagszahlungen und Sicherheiten werden gesondert und entsprechend den gesetzlichen

Vorgaben bereitgestellt.

40.3 Soweit gesetzlich erforderlich, werden die für Verbraucherbauverträge vorgeschriebenen Unterlagen und Informationen vor

Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 41 Verbraucher- und Unternehmerverträge

41.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig. Klauseln, die den Verbraucher

unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB).

41.2 Gegenüber Unternehmern können im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ergänzende Regelungen individualvertraglich

vereinbart werden.

§ 42 Subunternehmer

42.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer und Fachbetriebe einzusetzen.

42.2 Die vertragliche Verantwortung und Haftung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.

§ 43 Arbeitsschutz und Baustellenbedingungen

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43.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle eine sichere Ausführung ermöglicht.

43.2 Bei unzumutbaren, gefährlichen oder kontaminierten Bedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu

unterbrechen oder nicht aufzunehmen.

§ 44 Entsorgung

44.1 Soweit Entsorgung vereinbart ist, erfolgt sie über geeignete und zugelassene Wege im vereinbarten Umfang.

44.2 Gebühren, Container und Sonderabfälle sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.

44.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Entsorgung, die gegen abfallrechtliche Vorschriften verstoßen würde.

§ 45 Fensterreinigung

45.1 Die Fensterreinigung umfasst die im Angebot genannten Seiten und Rahmen, soweit nicht anders vereinbart.

45.2 Schwer zugängliche Bereiche und besondere Sicherungsmaßnahmen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.

§ 46 Teppich-, Matratzen- und Textilreinigung vor Ort

46.1 Reinigungen vor Ort erfolgen mit geeigneten Geräten, soweit vereinbart.

46.2 Das Ergebnis hängt von Material, Alter und Verschmutzungsgrad ab. Eine vollständige Fleckenentfernung kann nicht

zugesichert werden.

46.3 Empfindliche Materialien sind vorab mitzuteilen.

§ 47 Immobilienvermittlung und § 34c GewO

47.1 Soweit Tätigkeiten nach § 34c GewO erbracht werden, gelten die gesonderten Vereinbarungen und gesetzlichen

Vorgaben.

47.2 Diese AGB ersetzen keinen gesonderten Makler-, Verwalter- oder sonstigen nach den gesetzlichen Vorschriften

erforderlichen Vertrag.

§ 48 Datenschutz

48.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Vorschriften

(DSGVO, BDSG).

48.2 Kundendaten werden vertraulich und nur zur Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet, soweit

keine weitergehende Rechtsgrundlage vorliegt.

§ 49 Referenz- und Bildrechte

49.1 Fotos abgeschlossener Arbeiten dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers zu Referenz- oder Werbezwecken

verwendet werden.

49.2 Personenbezogene Abbildungen bedürfen gesonderter Rechtsgrundlage.

§ 50 Höhere Gewalt

50.1 Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare unvorhersehbare, nicht zu vertretende Umstände befreien für die Dauer der

Störung von der Leistungspflicht.

50.2 Die Parteien verständigen sich unverzüglich über die weiteren Schritte. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 51 Textform und Kommunikation

51.1 Änderungen des Leistungsumfangs, Nachträge und wesentliche Terminänderungen bedürfen der Textform, soweit nicht

gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

51.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und erreichbar sind.

§ 52 Rechnungsstellung

52.1 Rechnungen enthalten die gesetzlich erforderlichen Angaben.

52.2 Einwendungen gegen Rechnungen sind möglichst zeitnah zu erheben, soweit zumutbar.

§ 53 Streitbeilegung

53.1 Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

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53.2 Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bleibt eröffnet.

§ 54 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

54.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

54.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg

vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

54.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der

unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

54.4 Zwingende Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

DELIAM UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer: Saman Babaei

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Tel. 040 28283225 · Mobil 0176 62024674

E-Mail: info.deliam@web.de

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Hinweis: Diese AGB bilden die allgemeine Vertragsgrundlage der DELIAM UG (haftungsbeschränkt). Für Fernabsatz- und außerhalb von

Geschäftsräumen geschlossene Verbraucherverträge sind gesonderte Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular beizufügen. Vor

kommerzieller Verwendung wird die Prüfung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt empfohlen.

Für die wirksame Einbeziehung gilt § 305 BGB: Die AGB müssen dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden.

Empfohlene Formulierung im Angebot: „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DELIAM UG (haftungsbeschränkt) in der bei

Vertragsschluss gültigen Fassung (Fassung August 2026). Die AGB wurden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und

können gespeichert bzw. ausgedruckt werden.“

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Unsere Dienstleistungen im Überblick

Immobilienservice

  • Immobilienberatung
  • Objektbetreuung
  • Hausmeisterservice
  • Objektverwaltung
  • Wohnungsübergaben
  • Mietverwaltung, nur im Rahmen der registrierten Lizenz und Tätigkeit

Renovierung

  • Innenanstrich
  • Spachtelarbeiten
  • Renovierung
  • Instandsetzung
  • Modernisierung

Qualität und Klarheit bei jeder Leistung

Boden

  • Laminat
  • Vinyl
  • Teppichboden
  • Bodenreparatur
  • Untergrundvorbereitung

Reinigung

  • Grundreinigung
  • Standardreinigung
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  • Glas- und Spiegelreinigung
  • Umzugsreinigung
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  • Teppich-/Matratzen-/Gardinenreinigung vor Ort

Weitere

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